Möglichkeiten und Grenzen staatlichen und kirchlichen Zusammenwirkens im Vollzug sind durch die Verfassung, insbesondere durch das Strafvollzugsgesetz geregelt. Dieses unterstreicht sowohl das Zusammenarbeitsgebot unter Wahrung der seelsorglichen Schweigepflicht als auch die Autonomie von Kirche und Seelsorge im Vollzug. Es schafft somit Voraussetzungen für unsere Arbeit mit Menschen im Gefängnis.
Letztlich auf den Grundlagen des grundgesetzlich gesicherten Rechtes auf freie Religionsausübung und auf Selbstbestimmung der Kirchen nehmen wir als vom Bischof bestellte haupt- und nebenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger diesen Anspruch wahr und gewährleisten den Gefangenen ihr Recht auf umfassende Seelsorge.
Wir alle leben von Gottes Erbarmen, Hilfe und Vergebung. Dafür setzen wir Zeichen. In der Begleitung der Gefangenen helfen wir ihnen dabei, als Christ zu leben. Viele Gefangene selbst sind Christen mit ihren Gaben und Berufungen.
Mit ihnen zusammen sind wir Kirche.